Gebührenordnung – für die Kirchorte Kreischa, Oelsa, Possendorf, Rabenau, Seifersdorf vom 12.06.2018
Erläuterung zu Friedhofsgebühren
Niemand zahlt gern Gebühren – ganz gleich wo; auch nicht für den Friedhof. An vielen Stellen sind Gebühren dennoch unumgänglich – etwa auf unseren Friedhöfen: Von den Gebühren, die wir von den Nutzungsberechtigten der Grabstätten erheben, müssen die Kosten einer Besetzung beglichen, das Anlagevermögen des Friedhofs erhalten und die laufenden Bewirtschaftungskosten bestritten werden. Das ist angesichts sinkender Bestattungszahlen bei gleichbleibenden oder gar steigenden Kosten kaum zu bewältigen. Laut Gesetz sind die Kommunen verpflichtet, sich an den Kosten der Friedhofsbetreibung zu beteiligen. Es ist allerdings nicht festgelegt, in welchem Umfang sie das tun. Und sie tun es in sehr unterschiedlichem Umfang. So wird die finanzielle Hauptlast natürlich von den Nutzungsberechtigten getragen.
Wir als Friedhofsträger sind verpflichtet, unsere Gebühren in regelmäßigen Abständen neu zu kalkulieren. Das haben wir in den vergangenen Wochen für die Friedhöfe unserer Kirchgemeinde getan. Das Ergebnis ist vorhersehbar: die Gebühren werden steigen. Das trifft vor allem für die regelmäßig zu erhebende Friedhofsunterhaltungsgebühr zu. Nach amtlicher Veröffentlichung werden die neuen Gebühren wahrscheinlich zum neuen Jahr wirksam werden.
Wie gesagt: niemand zahlt gern Gebühren. Das erwarten wir auch nicht. Wir erwarten aber Verständnis, dass auch ein Friedhof wirtschaftlich betrieben werden muss und dass ein ordentliches Aussehen auch seinen Preis hat.
Pfarrer Dr. Beyer
Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) Possendorf zum 01.01.2015
1. Nachtrag vom 14.11.2018 Possendorf
2. Nachtrag vom 11.03.2021 Possendorf
Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) Oelsa vom 13.11.2012
1. Nachtrag vom 14.11.2018 zur Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) Oelsa
Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) Seifersdorf vom 27.06.2012
Nachtrag Gebührenordnung Seifersdorf vom 14.11.2018